Joachim Wagner

Joachim Wagner

Rechtsanwalt Joachim Wagner, Jahrgang 1959, ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Nach Abschluss einer Ausbildung zum Werkzeugmacher und anschließendem Jurastudium ist Herr Wagner seit 1995 als Anwalt tätig.

Herr Wagner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und heute vorrangig auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie zusätzlich im Bereich des Datenschutz- und des Urheberrechts tätig. Die Ausrichtung der Kanzlei liegt dabei auf der Vertretung von Arbeitnehmern sowie Betriebs- und Personalräten.

Bei der Betreuung der sowohl der individualrechtlichen als auch der kollektivrechtlichen Mandate legt Rechtsanwalt Wagner großen Wert auf die ergebnisorientierte strategische Planung des Verfahrens und auf eine größtmögliche Berücksichtigung der individuellen Interessen und Bedürfnisse der Mandanten.

Individualarbeitsrecht

Im Individualarbeitsrecht liegt der Schwerpunkt im Bereich des Kündigungsschutzrechts einschließlich der Durchführung von Kündigungsschutzerfahren sowie der außergerichtlichen Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Seine langjährige Berufserfahrung kommt den Mandanten insbesondere bei der Aushandlung von Abfindungsvereinbarungen zugute. Hinzu kommt regelmäßig die Beratung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Übergang von Arbeitsverhältnissen beim Betriebsübergang (§ 613 a BGB).

Kollektives Arbeitsrecht

Im kollektiven Arbeitsrecht betreut er vor allem Mandate auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts. Dazu zählt insbesondere die Vertretung von Betriebs- und Personalräten in Beschlussverfahren vor allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit einschließlich des Bundesarbeitsgerichts sowie die Beratung und Vertretung der betrieblichen Interessenvertretungen bei innerbetrieblichen Verhandlungen über die Ausübung von Mitbestimmungsrechten und der Durchführung von entsprechenden Einigungsstellenverfahren. Die Betreuung umfasst sowohl die örtlicher Interessenvertretungen als auch diejenige von Gesamt- und Konzernbetriebsräten.

Darüber hinaus verfügt Rechtsanwalt Wagner aufgrund langjähriger Kontakte in den gewerkschaftlichen Bereich über umfangreiche einschlägige Erfahrungen im Tarif- und Arbeitskampfrecht.

Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten

Die inhaltlichen Schwerpunkte bei der Betreuung von Betriebsräten liegen auf der Umsetzung der sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergebenden Mitbestimmungsrechte.

Dies sind insbesondere

Betriebsänderungen

Wesentlicher Bestandteil der Beratung von Betriebsräten ist weiterhin die Begleitung bei Betriebsänderungen (Personalreduzierungen, Betriebsverlagerungen, Aufspaltung von Betrieben etc.) und den aus diesem Anlass geführten Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Im Falle von Personalanpassungsmaßnahmen kommt Rechtsanwalt Wagner seine langjährige Erfahrung bei der Errichtung von Transfergesellschaften mit regionalen und überregionalen Trägern zugute.

Seminare für Betriebs- und Personalräte

Neben der eigentlichen anwaltlichen Tätigkeit führt Rechtsanwalt Wagner regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Betriebs- und Personalräte als Referent bei unterschiedlichen Weiterbildungsträgern, insbesondere im gewerkschaftlichen Umfeld durch. Bei Bedarf können diese Seminare auch für einzelne Betriebs- oder Personalräte als Inhouse-Veranstaltungen von der Kanzlei organisiert und durchgeführt werden.

Überregionale Kooperation

Herr Wagner ist aktives Gründungsmitglied im Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht. Dieser im Jahr 2011 geründete bundesweite Verbund von Kanzleien mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt dient dem überregionalen Erfahrungsaustausch, der Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnern in anderen Regionen und der inhaltlichen Abstimmung von Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung.