Christoph Wruck
Rechtsanwalt Wruck, mit Jahrgang 1956 der "Senior" der Kanzlei, studierte an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaft mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Arbeit. Anschließend vertiefte er im Rahmen der einjährigen Juristen-Fortbildung "EDV, Steuer- Finanzwesen und Wirtschaftsprüfung" seine wirtschafts- und handelsrechtlichen Kenntnisse und erwarb umfangreiche zusätzliche Spezialkenntnisse auf den Gebieten des Steuer- und Finanzwesens und ist Fachanwalt für Steuerrecht. Seit 1988 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Bielefeld tätig. Neben den Tätigkeitsschwerpunkten Steuerrecht und Steuerberatung bearbeitet Herr Wruck Angelegenheiten des Miet- und Verkehrsunfallrechts, des allgemeinen Vertragsrechts und des Familienrechts.
Nach § 3 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz ist Herr Wruck als Rechtsanwalt wie ein Steuerberater zur unbeschränkten Hilfestellung in Steuersachen befugt. Damit steht er Ihnen mit seiner nunmehr über 20 jährigen Berufserfahrung in allen Fragen rund um Steuern und Finanzamt als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Steuer- und Finanzwesen
- Beratung und Hilfestellung bei der Anfertigung von
- Einkommensteuererklärungen (mit Überschuss- und Gewinnermittlung)
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen (mit zusammenfassenden Meldungen)
- Lohnsteueranmeldungen
- Gehaltsabrechnungen (einschl. Führung der Lohnkonten, Erstellung von Beitragsnachweisen, Sozialversicherungsmeldungen ua.)
- Betriebsan- und Abmeldungen
- Selbstanzeigen beim Finanzamt
- Einrichten und Erstellen der Buchführung unter Beachtung der GoB
- Wahrnehmung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Existenzgründungsberatung
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegen von Einsprüchen
- Führung von Verfahren vor den Finanzgerichten
- Begleitung im Steuerstrafverfahren
Anwaltliche Tätigkeit
- Mietrechtliche Fragen (Mietminderung, Nebenkostenabrechnung, Kündigung ua.)
- Verkehrsunfallsachen (Schadensersatz, Schmerzensgeld ua.)
- Fragen des Vertragsrecht (insbesondere Kauf- und Werkverträge)
- Wohnungseigentumsrecht (Konflikte unter Eigentümern/Verwalter ua.)
- Beitreiben von Forderungen und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.